Bürgerbüro
Reisepass
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Beiring, Ingrid | 02865 955-255 | ![]() |
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Gehlen, Birgit | 02865 955-255 | ![]() |
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Mels, Michael | 02865 955-152 | ![]() |
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Klostermann, Markus | 02865 955-255 | ![]() |
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Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen
- bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- bei Personen ab 24Jahren: 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Voraussetzungen für die Ausstellung von Reisepässen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Im Reisepässe werden auch Fingerabdrücke erfasst, die mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den Reisepass aufgenommen.
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Sie benötigen schneller einen neuen Reisepass? Der Express-Reisepass ist in der Regel nach 5 Werktagen fertiggestellt.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
- der alte Personalausweis oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen