Bauverwaltung
Gestaltungssatzungen
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Nienhaus, Hubert | 02865 955-172 | ![]() |
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Die Gemeinde kann örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung (Gestaltungssatzungen) erlassen. Von dieser im § 86 Bauordnung NRW eingeräumten Befugnis hat die Gemeinde in einigen Fällen Gebrauch gemacht.